24.02.2016 - Mieten & Vermieten
Haus & Grund für höhere lineare Abschreibung und Senkung der Grunderwerbsteuer
Ausreichend neue Mietwohnungen können nur mit einer höheren linearen Abschreibung gebaut werden, erklärt Haus & Grund Deutschland anlässlich der Pläne von Bund und Ländern, eine neue degressive, temporäre Sonderabschreibung für den Mietwohnungsbau einzuführen.
Eine solche Sonderabschreibung werde laut Haus & Grund nicht zuletzt Spekulanten anziehen, die sich eine kurzfristige Steuerersparnis sichern und danach das Objekt wieder abstoßen wollen. Auch eine zehnjährige Spekulationsfrist werde daran nichts ändern.
Investoren, die sich langfristig engagieren wollen, könne man hingegen erreichen, wenn die lineare Gebäudeabschreibung von zwei auf mindestens drei Prozent erhöht und die Grunderwerbsteuer wieder gesenkt werde.
Allein der Umstand, dass viele Gebäudeteile wie zum Beispiel die Dämmung oder Heizungsanlage auf 30 Jahre oder weniger ausgelegt sind, spricht laut Haus & Grund dafür, die Rahmenbedingungen den heutigen Realitäten anzupassen und Gebäude sowie Gebäudeteile zukünftig über 33 oder 25 Jahre abschreiben zu können.
Die geplante Sonderabschreibung soll im Anschaffungs- oder Herstellungsjahr sowie im 2. Jahr bis zu jeweils zehn Prozent sowie im dritten Jahr bis zu neun Prozent der Bemessungsgrundlage betragen. Begrenzen sollen die Länder die Sonderabschreibung zudem auf Gebiete mit Mietpreisbremse und Kappungsgrenze. Darüber hinaus schlagen Bund und Länder vor, die förderfähige Bemessungsgrundlage auf 2.000 Euro je Quadratmeter Wohnfläche zu begrenzen.
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