Kapitalleitfaden* "Macht Sie zum Experten"
Soll Ihnen helfen, schnell und einfach die grundlegenden Produktbegriffe zu kennen.
Versicherungen:
Private Haftpflichtversicherung - Schutz vor Ansprüchen Dritter
Sie oder Ihre Kinder haben Dritten einen Schaden zugefügt. Die private Haftpflichtversicherung schützt Sie, wenn dieser Sie haftbar macht und Schadensersatz fordert. Sie ist eine Single- und Familienversicherung, in der Ehepartner gemeinsam versichert sind. Die Kinder sind bis zum Ende der Schul- und der ersten Berufsausbildung mitversichert.
Hausratversicherung – Alle mobilen Gegenstände abgesichert
Die Hausratversicherung schützt Sie als Mieter oder Eigentümer vor finanziellen Folgen von Schäden, die durch Leitungswasser, Sturm und Hagel, Einbruchdiebstahl, Feuer oder Vandalismus verursacht worden sind. Fahrräder können auf Wunsch mitversichert werden.
Gebäudeversicherung - Schutz vor Feuer, Leitungswasser, Hagel & Sturm
Mit einer Gebäudeversicherung schützen Sie die im Vertrag enthaltenen Gebäude, Nebengebäude und Garagen. Zubehör und spezielle Gebäude wie z. B. Gartenhütten können Sie einschließen. Versichert sind z.B. Gebäudeverglasungen von Haus und zugehörigen Garagen (fest verbundene Scheiben/Scheiben von Wintergärten/Türen), Glasbruchschäden am Versicherungsort.
Risikolebensversicherung - Absicherung Ihrer Hinterbliebenen
Mit einer Risiko (Lebens) Versicherung sorgen Sie vor für den Fall Ihres Todes. Im Vertrag vereinbaren Sie Laufzeit, Hinterbliebenen und die Kapitalsumme, die diese erhalten, wenn der Todesfall während der Versicherungsdauer eintritt. Tritt der Todesfall während der Laufzeit nicht ein, werden keine Leistungen fällig. Daher ist der Beitrag wesentlich niedriger als bei einer Kapitallebensversicherung.
Berufsunfähigkeitsversicherung - Absicherung der eigenen Arbeitskraft
Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung (kurz: BU-Versicherung) sorgen Sie für den Fall vor, dass Sie krankheitsbedingt Ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Sie können vertraglich vereinbaren, dass Sie auch dann keine andere Tätigkeit ausüben müssen, selbst wenn Sie dieser körperlich gewachsen wären. Mit Ihrem monatlichen Beitrag sichern Sie sich eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente, die Sie so lange erhalten, wie Sie es vertraglich vereinbart haben
Unfallversicherung - Unvorhergesehen, plötzlich von außen eintretendes Ereignis
Mit einer privaten Unfallversicherung sichern Sie sich - und ggf. weiteren im Vertrag versicherte(n) Person(en) - im Fall eines Unfalls eine Kapitalleistung und/oder eine Unfallrente. Weitere Leistungen wie Reha-Maßnahmen, Fahrdienste und Haushaltshilfe können Sie einschließen. Im Unterschied zur gesetzlichen Unfallversicherung gilt Ihr Versicherungsschutz für Unfälle (wenn nicht anders vereinbart, 24 Stunden und weltweit).
Krankenversicherung - Privater Schutz im Krankheitsfall
Für die private Krankenversicherung (PKV) können Sie sich entscheiden, wenn Sie selbständig sind oder Ihr Verdienst als Arbeitnehmer über der (meist jährlich veränderten) Versicherungspflichtgrenze liegt. Der Beitrag wird anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung nach Eintrittsalter und Gesundheitszustand bemessen. Neben der Krankheitsgrundversicherung können Sie viele weitere Leistungen – nach Wunsch und Angebot - vereinbaren.
Pflegeversicherung - Altern in Würde
Mit einer privaten Pflegeversicherung sichern Sie sich Leistungen für den Fall, dass sie pflegebedürftig werden. Die Versicherung erbringt dann Sach- und Geldleistungen, die die notwendige Pflege ganz oder teilweise gewährleisten. Die Leistungen beinhaltenen im Allgemeinen auch die häusliche Pflege.
Rechtschutzversicherung - Damit Sie Ihr Recht erhalten
Mit einer privaten Rechtsschutzversicherung sichern Sie sich durch Prämienzahlung, dass Sie die erforderlichen Leistungen für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen im vereinbarten Umfang. Sie erhalten Rechtsauskünfte, Rechtsberatung und rechtliche Unterstützung bei Gerichtsfällen.
Bau- und Immobilienfinanzierungen
DARLEHEN FÜR PRIVATE IMMOBILIENFINANZIERUNGEN
Fremdkapital wird in Form von Darlehen durch Banken, Bausparkassen, Landesförderinstitute, Kreditanstalt für Wiederaufbau, Versicherungsgesellschaften zur Verfügung gestellt. Darlehen für private Immobilienfinanzierungen werden grundsätzlich mit einem Grundpfandrecht, meist in Form einer Buchgrundschuld, auf dem zu finanzierenden Beleihungsobjekt abgesichert. Staatliche Förderungen wie Arbeitnehmersparzulage, Wohnriester oder Förderprogramme von KfW-Bank oder NRW-Bank können ggf. in Anspruch genommen werden.
DARLEHEN
Sie möchten eine Immobilie kaufen. Da Ihr vorhandenes Geld nicht reicht, um den Kaufpreis in einer Summe zu bezahlen, leihen Sie sich bei einem Darlehensgeber (z.B. einer Bank) die fehlende Summe. Ein Darlehen ist ein schuldrechtlicher Vertrag, in dem – individuell - u. a. Laufzeit, Rückzahlung der geliehenen Summe (Tilgung) sowie ein Zins für die Überlassung des Geldes festgelegt sind. Zum vereinbarten Fälligkeitstermin des Darlehens sind Sie verpflichtet, dem Darlehensgeber den Nennbetrag der Geldschuld zurück zu geben.
Es bestehen rechtliche Unterschiede zwischen einem Kredit und einem Darlehen (§§ 488 bis 490 BGB). Beide Begriffe hängen allerdings sehr eng zusammen, daher werden sie umgangssprachlich oft synonym verwendet.
DARLEHENSARTEN
Bei einem endfälligen Darlehen/Fälligkeitsdarlehen/Festdarlehen wird am Ende der vertraglich vereinbarten Laufzeit die geliehene Geldsumme in einem einmaligen Betrag zurückgezahlt.
Bei einem Annuitätendarlehen ist der zu zahlende Betrag aus Tilgung und Zinsen immer gleich hoch. Dadurch steigt der Tilgungsanteil während der Laufzeit an und der Zinsanteil sinkt entsprechend.
Bei einem Tilgungsdarlehen bleibt die Tilgung während der Laufzeit konstant, die Zinsen werden aus dem verbleibenden Kapital berechnet. Dadurch sinken die Raten während der Laufzeit.
Bei einem Darlehen mit Tilgungsaussetzung werden nur die anfallenden Zinsen bezahlt. Die Tilgungssumme wird über eine festgelegte Dauer in Investmentfonds, private Rentenversicherungen oder Kapitallebensversicherung einbezahlt und dem Darlehensgeber übertragen. Am Ende der Laufzeit wird die angesparte Summe zur (teilweisen) Rückführung des Darlehens verwendet.
Bei einem Bauspardarlehen wird in der Sparphase in Raten gespart über einen bestimmten Zeitraum in Jahren. Nach einer mehrjährigen Wartezeit kann die Zuteilung erfolgen für den Kredit der festgelegten Bausparsumme (max. 50.000,- €). Möglichkeit eines zinsgünstigen Darlehens mit kurzer Rückzahlungsphase. Eine Garantie, zum gewünschten Zeitpunkt den Kredit zu erhalten, gibt es rechtlich nicht.
Bei einem Laufzeitzinsdarlehen/LAUDA/Ratendarlehen wird der Zinsbetrag für die Gesamt-laufzeit zum Beginn der Laufzeit in einem Betrag dem Darlehensbetrag zugerechnet. Anschließend wird bis zum Ende der Laufzeit immer der gleiche Betrag/Rate zurückgezahlt.
Vorsorge & Vermögensbildung
Rentenversicherung - Private Vorsorge
Mit einer privaten Rentenversicherung sparen Sie über einen festen Zeitraum einen monatlichen Beitrag und sichern sich damit eine spätere monatliche Leibrente, die Sie lebenslang erhalten. Sie sichern damit das (wirtschaftliche) Risiko des zu langen Lebens (Versicherung auf den Erlebensfall) ab.
Lebensversicherung - Sparen und absichern
Mit einer Lebensversicherung treffen Sie Vorsorge für einen darin festgelegten Zeitpunkt, zu dem Sie im Erlebensfall eine aus dem Vertrag resultierende Kapitalzahlung erhalten und für den Todesfall eine vertraglich vereinbarte Bezugsperson wirtschaftlich absichern. Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit sowie andere, direkt mit dem Leben zusammenhängende Gefahren können mitversichert werden.
Direktversicherungen - Altersversorgung staatlich unterstützt über den Arbeitgeber
Bei einer Direktversicherung (betriebliche Altersvorsorge) schließt Ihr Arbeitgeber (als Versicherungsnehmer) mit einer in Deutschland zugelassenen Versicherungsgesellschaft einen Vertrag auf Ihr Leben. Dabei sind Sie die bezugsberechtigte Person und erhalten ab dem vertraglich festgelegten Zeitpunkt eine lebenslange monatliche Rente. Sie sparen Ihre Beiträge vom Bruttogehalt und haben so eine zusätzliche Ersparnis der eigentlich darauf anfallenden Sozialabgaben und Steuern. Im Falle Ihres Todes erhalten die vertraglich vereinbarten Hinterbliebenen diese Rente.
Die Direktversicherung ist weiter verbreitet als die vier weiteren Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge – Pensionskasse – Unterstützungskasse – Pensionsfonds – Direktzusage.
Riester-Rente - Schließung der Rentenlücke durch Zulagensparen
Die Riester-Rente wird vom Staat gefördert. Sie sparen (in der Höhe begrenzte) Beiträge, für die Sie später eine Rente erhalten (bis zu 30% des gesamten Kapitals als Einmalzahlung ist möglich) und bekommen Zulagen vom Staat. Möglich ist auch die Sonderausgabenabzugsmöglichkeit. Sie ist somit eine staatlich geförderte, privat finanzierte Rente. Sie wurde ins Leben gerufen, weil die gesetzliche Rente um 2000/2001 um 3% gekürzt wurde.
Basisrente - auch Rürup-Rente genannt
Die Basisrente (Rürup-Rente) gibt es seit 2005, sie ist eine steuerlich begünstigte Form der privaten Altersvorsorge. Sie können hier einsparen, wenn Sie ein höheres steuerpflichtiges Einkommen haben oder selbständig sind und daher ggf. nicht die Riester-Rente in Anspruch nehmen können. Ein „Kapitalwahlrecht“ haben Sie nicht, es wird immer eine monatliche Rente gezahlt. Hinterbliebenenvorsorge ist hier nicht möglich.
* alle Angaben ohne Gewähr