18.03.2016 - Politik & Wirtschaft
Widerrufsrecht bei Krediten mit fehlerhaften Widerrufsbelehrungen endet im Juni
Nur noch bis zum 21. Juni 2016 können Kreditnehmer, die einen Darlehensvertrag mit fehlerhafter Widerrufsbelehrung abgeschlossen haben, den Widerrufsjoker nutzen, sich von Altverträgen lösen und sich über eine Anschlussfinanzierung günstigere Zinsen sichern.
Aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrungen konnten Kreditnehmer von zahlreichen Darlehensverträgen aus den Jahren 2002 bis 2010 diese bislang zeitlich unbeschränkt widerrufen. Dem hat der Bundestag mit dem beschlossenen Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie jetzt ein Ende gemacht und das "ewige Widerrufsrecht" läuft am 21. Juni 2016 aus.
Das Gesetz enthält außerdem auch zahlreiche Regelungen, die Vorgaben der EU in nationales Recht umsetzen. Beispielsweise müssen Banken künftig die Kreditwürdigkeit von Verbrauchern besser prüfen. Und im Gegensatz zu früher gilt in Zukunft auch bei Null-Prozent-Finanzierungen ein Widerrufsrecht.
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