Nutzungsänderungen von Gewerbeimmobilien. Wenn sich die Nutzung eines Gebäudes oder einzelnen Geschosses gegenüber der bisherigen Nutzung ändert, spricht man von einer Nutzungsänderung. Z.B. Großraumbüro in Fitnessstudio. Weitere Beispiele einer Nutzungsänderung: Einzelhandels-Verkaufsflächen / Zahnarztpraxis / Restaurant / Anwaltskanzlei / Optikergeschäft / Wohnen.
Für die Nutzungsänderung brauchen Sie eine Baugenehmigung durch das zuständige Bauamt. Wir erstellen für Sie ein genehmigungsfähiges Konzept. Schnell, sicher und zuverlässig. Damit Sie in Ihrem neuen Miet- oder Kaufobjekt sorglos Ihr Unternehmen führen bzw. Ihre Tätigkeiten ausüben können. Was ist IHR Thema?
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